Beitragsordnung

  TSV Obernzell 1899 e.V.

 

            Die Mitgliederversammlung vom 27.02.2015 beschloss gemäß § 11(1) der Satzung die nachfolgende Beitragsordnung.

§1 Grundlagen

           Die Beitragsordnung regelt auf der Grundlage §11 (1) der Satzung des Sportvereins TSV Obernzell e. V. die Höhe und die Fälligkeiten der Mitgliedsbeiträge sowie die Zahlungsmodalitäten.

§2 Mitgliedsbeiträge

  1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags. Der Mitgliedsbeitrag des Vereins besteht aus einem Grundbeitrag, Abteilungsbeitrag, Zusatzbeitrag und gegebenenfalls einem Sonderbeitrag.
  2. Die festgesetzten Beträge werden ausnahmsweise 2015 rückwirkend zum 1. Januar des Jahres erhoben. Ansonsten werden die festgesetzten Beträge zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde.
  3. Der Grundbeitrag geht an den Hauptverein und beträgt zurzeit (nur für Erwachsene) 10 Euro.
  4. Bei Mitgliedern welche  mehreren Abteilungen angehören wird der höhere Abteilungsbeitrag verlangt, dieser wird zu gleichen Anteilen den Abteilungen zugeteilt in denen das Mitglied am 01.01. des Jahres gemeldet ist. Zusatzbeiträge werden nicht aufgeteilt und sind, in voller Höhe, an jede Abteilung zu zahlen bei denen das Mitglied gemeldet ist. Sonderbeiträge sind in Höhe und Zahlungshäufigkeit variabel und werden bei Bedarf mit den Mitgliedern vereinbart.
  5. Der Mitgliedsbeitrag ( Grundbeitrag, Abteilungsbeitrag, Zusatzbeitrag und Sonderbeitrag ) wird je nach Zahlungsmodalität (§ 3) zu den entsprechenden Terminen ganz oder anteilig fällig.
  6. Bei Neueintritt in den Verein wird der Erstbeitrag nach einem Monat fällig. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von 50 % des Beitragssatzes.
  7. Der Vereinsaustritt ist jederzeit zum Ende des Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von einem Monat möglich und ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen.
  8. Die Beiträge betragen ab 01.01.2015
Abteilung   Beitrags

summe

Grund       beitrag Abteilungs         beitrag Zusatzbeitrag Sonderbeitrag
Tennis Erwachsene 77,00 € 10,00€ 30,00 € 37,00 € Höhe und Häufigkeit variabel. Wird mit den Mitgliedern vereinbart.
  Jugendliche 36,00 €   20,00 € 16,00 €
  Kinder 21,00 €   12,00 € 9,00 €
  Ehegatten 138,00€ 20,00€ 60,00 € 58,00 €
  Familien 154,00€ 20,00€ 60,00 € 74,00 €
  Studenten/Gastsp. 36,00 €   30,00 € 6,00 €
  Passive 30,00 € 10,00€ 20,00 €    
Stockschützen Erwachsene 30,00 € 10,00€ 20,00 €    
  Jugendliche 20,00 €   20,00 €    
  Kinder 12,00 €   12,00 €    
  Passive 30,00 € 10,00€ 20,00 €    
  Familien 90,00 € 20,00€ 60,00 €    
Kinderturnen Erwachsene 20,00 € 10,00€ 10,00 €   Höhe und  Häufigkeit variabel. Wird mit den Mitgliedern vereinbart.
  Jugendliche 20,00 €   20,00 €  
  Kinder 12,00 €   12,00 €  
  Familien 90,00 € 20,00€ 60,00 €  
AH Turnen Klaus Erwachsene 40,00 € 10,00€ 30,00 €  
  Passive 30,00 € 10,00€ 20,00 €    
  Familien 90,00 € 20,00€ 60,00 €    
Damenturnen Erwachsene 40,00 € 10,00€ 30,00 €    
  Passive 30,00 € 10,00€ 20,00 €    
  Familien 90,00 € 20,00€ 60,00 €    

§3 Zahlungsmodalitäten

  1. Der Beitrag wird jährlich im ersten Viertel des Kalenderjahres fällig und durch SEPA Lastschrift-Mandat eingezogen.
  2. Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften und Kontenänderungen umgehend schriftlich der Vorstandschaft mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen
  3. Die Kosten des Zahlungsverkehrs und zusätzliche Kosten des Lastschrifteinzuges, die das Mitglied zu vertreten hat (Nichtbezahlung der Lastschrift aufgrund falscher Angaben, mangels Deckung oder aufgrund eines unberechtigten Widerspruchs), hat das Mitglied zu tragen.
  4. Die Erhebung der Beiträge, Gebühren und Umlagen erfolgt mithilfe der Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten werden unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert.

 §4 Ausnahmeregelungen

  1. In Fällen sozialer Härte und bei anderen Gründen kann der Vorstand für das einzelne Mitglied befristet und unbefristet Ausnahmen hinsichtlich der Höhe und der Zahlungsmodalitäten beschließen. Anträge hierzu sind vor der Fälligkeit des Beitrages schriftlich an den Vorstand des Vereins zu richten. Der Vorstand kann hierzu entsprechende Nachweise fordern. Mit dem betreffenden Mitglied können für die Beitragsermäßigungen oder – Befreiungen materielle Gegenleistungen vereinbart werden.

 §5 Verfahrensregelungen

  1. Diese Beitragsordnung tritt am 01.03.2015 in Kraft und ist für den Beitragseinzug 2015 anzuwenden.
  2. Zu diesem Zeitpunkt treten die bisherigen Beitragsordnungen außer Kraft.

Obernzell, 27.02.2015                                                                                       gezeichnet:

 

  1. Vorsitzender                 2. Vorsitzender                 3. Vorsitzende

             

               Max Pilsl                          Klaus Müller